Retail Verkaufs- und Lieferbedingungen (DE)

  1. Allgemeines
  1. Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch zukünftige, ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Bedingungen, auch wenn der Kunde eigene, abweichende Einkaufs-/ Verkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen verwendet. Abweichende Bedingungen des Kunden, auch gegen Bestätigungen unter Berufung auf solche, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung der Bedingung des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Empfangene Aufträge verpflichten uns nur, wenn sie von uns schriftlich angenommen wurden. Nebenabreden oder Zusagen unserer Vertreter gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns. Beschreibung des Liefergegenstandes oder technische Angaben sind unverbindlich.
  3. Produktbezeichnungen und Artikel-Nr. beziehen sich auf die im Produktkatalog aufgelisteten Erzeugnisse.
  1.  Rechte und Pflichten unserer Kunden
  1. Unsere Kunden haben die Produkte ausschließlich unter den im Produktkatalog vorgesehenen Namen und Bezeichnungen zu vertreiben und dürfen keine anderen Namen und Bezeichnungen verwenden oder hinzufügen.
  2. Unsere Kunden sind berechtigt, die Produkte über einen Online-Vertrieb zu verkaufen, sofern sie daneben auch mindestens ein Ladenlokal betreiben. Darüber hinaus ist ein reiner Vertrieb über das Internet nur mit unserer Zustimmung zulässig.
  3.  Unsere Kunden sind nicht berechtigt, den Online-Vertrieb unserer Produkte über Plattformen von nicht autorisierten Drittunternehmen (wie z.B. „amazon marketplace“ oder „eBay“) ohne schriftliche Zustimmung unsererseits zu betreiben.
  4.  Soweit unsere Kunden von uns bezogene Ware in für den Einzelhandel unüblichen Mengen oder an Wiederverkäufer verkaufen will, hat er uns vor dem entsprechenden Vertragsabschluss zu informieren und unsere Zustimmung einzuholen. Der Kunde hat uns sofort zu informieren, wenn ihm Umstände bekannt werden, die den Verdacht der Markenrechtsverletzung begründen; insbesondere, wenn ihm unsere Produkte von Dritten zum Kauf angeboten werden. Wir werden gegen Markenrechtsverletzungen rechtlich, gegebenenfalls auch gerichtlich vorgehen.
  5.  Verkauf nur an freigegebenen Standorten.
  1.  Geistiges Eigentum
  1.  Zur Wahrung einer einheitlichen Identität sind unsere Kunden berechtigt und verpflichtet, die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen der Ecom Brands GmbH im Zusammenhang mit unseren Produkten zu verwenden. Unsere Kunden dürfen die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen ohne vorherige schriftliche Zustimmung unsererseits nicht in ihrer Firmierung oder Geschäftsbezeichnung verwenden. Wenn die Ecom Brands GmbH eine Marke oder ein sonstiges geschütztes Zeichen auf andere Weise oder nicht mehr nutzen möchte, wird auf Verlangen von uns auch der Kunde die Benutzung auf die andere Weise umstellen oder einstellen.
  2.  Für den Verkauf unserer Produkte sind insbesondere im Online-Vertrieb unsere Produktabbildung zu verwenden. Eigenen Bilder dürfen nur bei Zustimmung unsererseits für die Produktdarstellung benutzt werden. In Bezug auf die Berechtigung zum Online-Vertrieb gelten die Ziff. 2.2 und 2.3.
  3.  Unsere Kunden dürfen die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen nicht ändern oder in anderer Weise missbrauchen und nicht auf Dritte übertragen. Außerdem dürfen sie keine anderen Marken und sonstigen Zeichen verwenden, bei denen die Gefahr der Verwechslung mit den Marken und sonstigen geschützten Zeichen der Ecom Brands GmbH besteht.
  4.  Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 2.2 bis 2.5, 3.1 bis 3.3 und insbesondere gegen Schutzrechte (z. B. Urheber-und Markenrechte), ist die Ecom Brands GmbH berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Die Ecom Brands GmbH ist ebenfalls berechtigt nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber der Ecom Brands GmbH auf Schadenersatz.
  1. Preise und Lieferung
  1. Die Preisvereinbarung gilt nur für den einzelnen Auftrag; Nachbestellungen gelten als neue Aufträge. Die in unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Preise sind freibleibend ab Lager Seevetal-Maschen. Sie schließen Fracht, Versicherung, Verpackung, Zölle und Zollverwaltungskosten nicht mit ein. Diese Kosten werden gesondert berechnet. Die Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anderes angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ohne zusätzlichen Gewinn entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Übersteigt die Preiserhöhung den vereinbarten Preis um 20%, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
  2. Die Gefahr, auch die des zufälligen Untergangs, geht auf den Kunden über, sobald die Ware ihm oder seinem Beauftragten oder dem Spediteur übergeben oder an ihn zum Versand gebracht ist.
  3. In Deutschland und Österreich gelten grundsätzlich die folgenden Lieferkostenbedingungen: Mindestbestellwert 500,-€ netto für frei Haus Lieferung. Bei Bestellungen unter 500,-€ netto, werden zzgl. 6,-€ Porto- kosten berechnet.
  1. Zahlung
  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug zu bezahlen. Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung unter Belastung aller Diskont- und Einziehungsspesen angenommen. Die Hingabe von Wechseln gilt nicht als Barzahlung. Sie werden nur zahlungshalber entgegengenommen.
  2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus sind sämtliche durch den Zahlungsverzug verursachten Kosten vom Kunden zu tragen. Ist der Kunde in Zahlungsrückstand und wurde er wegen der fälligen Zahlung schon unter Zahlungsfristsetzung gemahnt oder werden uns Umstände bekannt, die seine Zahlungsfähigkeit in Frage stellen, so sind wir berechtigt alle Forderungen fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel entgegengenommen haben. In diesem Falle sind wir auch berechtigt für noch ausstehende Lieferungen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und nach erfolgter Setzung einer angemessenen Nachfrist für die Sicherheitsleistung/Vorauszahlung vom Vertrag zurück zu treten.
  3.  Gegenansprüche berechtigen den Kunden nur zur Zurückhaltung oder Aufrechnung, soweit sie von uns unbestritten oder zu unseren Lastenrechtskräftig festgestellt sind.
  1. Lieferfrist
  1. Wir bemühen uns die unverbindlich zugesagten Liefertermine einzuhalten. Teillieferungen sind erlaubt. Ist die vereinbarte Lieferzeit abgelaufen, so ist der Kunde verpflichtet uns eine Nachlieferungsfrist von mindestens 6 Wochen einzuräumen. Abrufaufträge sind spätestens nach 6 Monaten abzunehmen. Das bedeutet, dass nach Verstreichen dieser Zeitspanne die noch nicht abgerufene Menge als abgerufen und als zu liefern gilt. Lieferverzögerungen, die aufgrund für uns unvorhersehbaren und nicht zu beeinflussenden Ereignissen eintreten, begründen keinen Ersatzanspruch des Kunden. Nur wenn uns Vorsatz oder aber zumindest grob fahrlässiges Handeln vorzuwerfen ist, sind wir zur Erstattung des Verzugsschadens verpflichtet; allerdings begrenzt auf 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen.
  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus bisherigen Verträgen herrührender Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks, unser Eigentum. Das gleiche gilt für unbestrittene oder gerichtlich rechtskräftig festgestellte Schadensersatzansprüche unsererseits gegen den Kunden. Unser Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung, Feuer-u. Wasserschäden zu versichern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Wenn der Kunde noch nicht bezahlte Eigentumsvorbehaltsware an Dritte weiter veräußert, muss er seinerseits bei Kreditgeschäften einen Eigentumsvorbehalt mit dem Abnehmer vereinbaren.
  2. Im Übrigen gilt: der Kunde tritt alle Forderungen und Nebenforderungen aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherungsentschädigungsleistungen bei Beschädigung oder Verlust, Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Dritte wegen Beschädigung, Entwendung o.ä., gegen Dritte) an uns ab. Hat der Kunde die Ware im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wir nehmen die vorgenannten Abtretungen an. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, werden wir die abgetretenen Forderungen weder offen legen noch einziehen. Auf Verlangen werden wir die uns zustehenden Sicherungsrechte freigeben, sofern der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Kunde ist ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu veräußern, bzw. die an uns abgetretene Forderung solange für uns treuhänderisch einzuziehen, als er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber ordnungs- gemäß nachkommt.
  3.  Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Abtretung offen zu legen und von Dritten Zahlungen an uns zu verlangen. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, uns auf Verlangen kurzfristig eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschriften der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderung, Rechnungsdatum usw. bekannt zu geben. Der Kunde verpflichtet sich uns sofort zu informieren, sofern Dritte (z.B. durch Pfändung oder Beschlagnahme oder auf sonstige Weise) auf unsere Vorbehaltsware zugreifen. Das gleiche gilt bei sonstigen Beeinträchtigungen oder Gefährdung unserer Rechte der an uns abgetretenen Forderungen. Der Kunde hat Zugriffen Dritter unverzüglich unter Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner hat er uns sofort von Zugriffen schriftlich unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (z.B. Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu unterrichten.
  4.  Bei Zahlungsverzug und sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Inbesitznahme der Vorbehaltsware bedeutet keinen Rücktritt vom Kaufvertrag. Wir sind berechtigt die zurückgenommene Vertragsware zu verwerten. In diesem Falle sind wir bemüht, einen möglichst hohen Erlös zu erzielen, der dem Kunden gutgeschrieben wird. Dabei behalten wir uns Abschläge vor entsprechend dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (z.B. wegen Kosten für gegebenenfalls erforderlicher Auffrischungsarbeiten; wegen Neuetikettierungskosten der beim Kunden entfernten oder während der Lagerzeit beschädigten oder unansehnlich gewordener Originaletiketten etc.), genauso wie wir uns Abschläge vorbehalten wegen der in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung infolge modischer Überalterung oder technischer Weiterentwicklung. Abschläge werden auch vorgenommen wegen der uns entstandenen Verkaufskosten. Natürlich bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass ein Abschlag nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfange berechtigt war. Wir sind berechtigt, den Gut- schriftbetrag mit fälligen Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen.
  1.  Reklamation
  1. Der Kunde ist verpflichtet unsere Lieferungen unverzüglich zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind binnen 3 Tagen nach Anlieferung schriftlich zu rügen. Auf § 377 HGB wird ausdrücklich hingewiesen. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern. Selbstverständlich wird dem Vertragspartner ausdrücklich das Recht vorbehalten bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, soweit sich diese nicht dadurch erhöht haben, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Ansprüche aus § 478 BGB bleiben unberührt. Garantieleistungen erfolgen im Rahmen der auf den Garantiescheinen der Hersteller vermerkten Bedingungen. Ausdrücklich ausgenommen jeglicher Garantieleistung sind: Reißverschlüsse & Schnallen.
  1.  Weitergabe von Kontaktdaten an Paketdienstleister
  1. Sie sind damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse von uns an den zuständigen Paketdienstleister übermittelt wird und von diesem im Rahmen der Paketzustellung genutzt werden darf. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle des Widerrufs keine Möglichkeit mehr haben werden, direkt Einfluss auf die Zustellung der im Versand befindlichen Pakete zu nehmen. Einen etwaigen Widerruf senden Sie bitte an folgende Adresse:

    Ecom Brands GmbH, Rödingsmarkt 31-33, 20459 Hamburg. Der Paketdienstleister wird die erhaltenen E-Mail-Adressen ausschließlich zum Zweck der Paketzustellung verwenden und nicht an unbefugte Dritte weitergeben. Die E-Mail-Adressen werden gemeinsam mit den übrigen Paketdaten gespeichert und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Hinsichtlich der Datenverarbeitung gilt im Übrigen die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung, welche auf der jeweiligen Internetseite einsehbar ist.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten, die sich aus einem Geschäftsabschluss mit uns ergeben, ist Hamburg. Gerichtsstand sämtlicher sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist bei kaufmännischen Kunden für beide Teile unser Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Kunden. Die Wahlgerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben.
  2. Sonstiges Sofern nicht aus Anlass des Vertragsabschlusses es ausdrücklich schriftlich, von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichend, geregelt ist, gelten vorstehende Bedingungen abschließend. Ausgeschlossen sind insbesondere alle Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, soweit ein solcher Ausschluss rechtlich zulässig ist. Generell gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleibt die übrige Bestimmung in vollem Umfang wirksam.

    Stand: 30.08.2023, Hamburg